Die Grenzen der im § 1 genannten Bereiche sind in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 130.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 bis 2/113) dargestellt. Bestehen Zweifel über die Abgrenzung der einzelnen Quelllebensräume, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3 maßgeblich.
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