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Verordnung, mit der Kalktuffquellen in Oberösterreich als Quelllebensräume ausgewiesen werden
Anl. 2/108
Anl. 2/108
In Kraft seit 11. März 2021
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Anl. 2/108 — Verordnung, mit der Kalktuffquellen in Oberösterreich als Quelllebensräume ausgewiesen werden
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Anlage 2/108
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