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Verordnung, mit der Kalktuffquellen in Oberösterreich als Quelllebensräume ausgewiesen werden
Anl. 2/057
Anl. 2/057
In Kraft seit 11. März 2021
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Anl. 2/057 — Verordnung, mit der Kalktuffquellen in Oberösterreich als Quelllebensräume ausgewiesen werden
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Anlage 2/57
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