Zum Nachweis der spezifischen Standorteignung hat die Grundlagenforschung im Rahmen eines Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplans gemäß § 36 Abs. 6 Oö. ROG 1994 jedenfalls zu umfassen:
1. die textliche und kartographische Einordnung des Standorts (§ 2 Z 1);
2. Zuordnung des Geschäftsgebiets zu einem Warenangebot (§ 2 Z 3);
3. Begründung der jeweiligen Versorgungsfunktion der Gemeinde samt Abschätzung des angestrebten Einzugsgebiets des Handelsbetriebs (§ 2 Z 4);
4. Begründung der Abweichung von einem zentralen Standort (§ 4 Abs. 4);
5. Darstellung von relevanten bestehenden Geschäftsgebieten bzw. Handelsbetrieben (textlich und kartographisch) und nachvollziehbare Wirkungsabschätzung des geplanten Geschäftsgebiets auf die kommunale und regionale Versorgungssituation.
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