(1) Der Planungsbereich dieses Raumordnungsprogramms bezieht sich auf die Planungsregion bestehend aus der Landeshauptstadt Linz, den Gemeinden Asten, Ansfelden, Enns, Leonding, Markt St. Florian, Pasching, Traun und Wilhering (alle Bezirk Linz-Land) und den Gemeinden Altenberg bei Linz, Engerwitzdorf, Gramastetten, Hellmonsödt, Kirchschlag bei Linz, Lichtenberg, Puchenau, Steyregg (alle Bezirk Urfahr-Umgebung).
(2) In den Anlagen sind die Grenzen der regionalen Grünzonen im Maßstab 1 : 25.000 (Anlagen 1 und 2) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3 maßgeblich.
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