Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2020 in Kraft und gilt für Ansuchen, die ab diesem Datum beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen. Gleichzeitig tritt die Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2012, LGBl. Nr. 17/2012, außer Kraft, kann jedoch weiterhin für Ansuchen, die bis zum 31. Dezember 2020 einlangen und sich auf die Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2012, LGBl. Nr. 17/2012, stützen, angewendet werden.
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