Es ist ganzjährig und dauerhaft am Ausleitungsbauwerk eine Restwassermenge abzugeben, die mindestens dem niedrigsten (kleinsten) Tagesmittelabfluss des Gewässers (NQt) entspricht; falls dieser Wert höher ist als die Hälfte des mittleren Jahresniederwasserabflusses (MJNQt), reicht die Abgabe von mindestens der Hälfte von MJNQt. Von dieser Anforderung kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn nachgewiesen ist, dass die langfristige Einhaltung der Werte für den guten Zustand der biologischen Qualitätskomponenten auch bei Abgabe einer geringeren Restwassermenge gewährleistet ist.
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