Vorwort
In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Perg, von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach sowie von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung auf die Bezirkshauptmannschaft Freistadt übertragen:
1. Angelegenheiten nach den §§ 22 und 22g Arbeitskräfteüberlassungsgesetz - AÜG, einschließlich der Vollstreckung aller nach diesen Bestimmungen erlassenen Bescheide.
2. Angelegenheiten nach § 7i Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz - AVRAG, BGBl. Nr. 459/1993, in der Fassung BGBl. I Nr. 152/2015, einschließlich der Vollstreckung aller nach dieser Bestimmung erlassenen Bescheide.
3. Angelegenheiten nach § 11 Abs. 1 Z 5 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz - LSD-BG, einschließlich der Vollstreckung aller nach dieser Bestimmung erlassenen Bescheide.
4. Angelegenheiten nach § 71 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 - AlVG, einschließlich der Vollstreckung aller nach dieser Bestimmung erlassenen Bescheide.
5. Angelegenheiten nach § 48 Abs. 1 Arbeitsmarktförderungsgesetz - AMFG in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz - VStG, einschließlich der Vollstreckung aller nach diesen Bestimmungen erlassenen Bescheide.
6. Angelegenheiten nach den §§ 160, 207 und 253 Arbeitsverfassungsgesetz - ArbVG, einschließlich der Vollstreckung aller nach diesen Bestimmungen erlassenen Bescheide.
7. Angelegenheiten nach § 28 Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG, einschließlich der Vollstreckung aller nach dieser Bestimmung erlassenen Bescheide.
8. Angelegenheiten nach § 32 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - BUAG, einschließlich der Vollstreckung aller nach dieser Bestimmung erlassenen Bescheide.
9. Angelegenheiten nach § 31a Abs. 6 und § 111 Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG, einschließlich der Vollstreckung aller nach diesen Bestimmungen erlassenen Bescheide.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2019 in Kraft.
(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde weiterzuführen.
10. Angelegenheiten nach § 23 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz - GSVG, einschließlich der Vollstreckung aller nach dieser Bestimmung erlassenen Bescheide.
11. Angelegenheiten nach § 21 Bauern-Sozialversicherungsgesetz - BSVG, einschließlich der Vollstreckung aller nach dieser Bestimmung erlassenen Bescheide.
12. Angelegenheiten nach § 16 Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz - IESG, einschließlich der Vollstreckung aller nach dieser Bestimmung erlassenen Bescheide.
13. Angelegenheiten nach § 10 Dienstleistungsscheckgesetz - DLSG, einschließlich der Vollstreckung aller nach dieser Bestimmung erlassenen Bescheide.