(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festlegung der Publikationsmedien für Bekanntmachungen in Vergabeverfahren (Oö. Publikationsmedien-verordnung 2012), LGBl. Nr. 114/2012, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 110/2018, außer Kraft.
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