LandesrechtOberösterreichVerordnungenOö. Ortsklassenverordnung 2019§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date

Die Gemeinden des Landes Oberösterreich werden in die Ortsklassen A, B, C und D sowie Statutarstadt entsprechend der Anlage eingestuft.

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