Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft und gilt für Ansuchen, die ab diesem Datum beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen. Gleichzeitig tritt die Oö. Junges-Wohnen-Verordnung 2014, LGBl. Nr. 80/2014, außer Kraft, kann jedoch weiterhin für Ansuchen, die bis zum 30. Juni 2019 einlangen und sich auf die Oö. Junges-Wohnen-Verordnung 2014 stützen, angewendet werden.
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