Der Förderungswerber ermöglicht und unterstützt eine günstige Gesamtbelastung für die Mieterinnen und Mieter, indem er - jedenfalls zum Zeitpunkt des Erstbezugs der Wohnungen - folgende Verein-barungen und Maßnahmen setzt:
1. Hinsichtlich der Energieversorgung des Wohnhauses wird der günstigste Anbieter ausgewählt und den Mieterinnen und Mietern als Vertragspartner vorgeschlagen;
2. im Hinblick auf die Versorgung des Wohnhauses mit Leistungen der Informationstechnologie werden ebenfalls Rahmenverträge mit dem günstigsten Anbieter den Mieterinnen und Mietern vorgelegt;
3. allfällige weitere zusätzliche Rahmenvereinbarungen für spezifische Dienstleistungen, die für die Zielgruppe junge Menschen besonders geeignet sind und die bei einer gemeinschaftlichen Inanspruchnahme Kostenvorteile bieten, werden verhandelt und zum individuellen Abschluss den Mieterinnen und Mietern angeboten.
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