Verordnung, mit der der Stadt Linz Aufgaben der amtlichen Kontrolle nach § 25 LMSVG übertragen werden
Vorwort
§ 1 § 1 Übertragung
Der Stadt Linz werden Aufgaben der amtlichen Kontrolle - ausgenommen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Hygienekontrollen von Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben sowie Rückstandskontrollen bei lebenden Tieren und Fleisch - sowie die Setzung von mit Bescheid zu erlassenden Maßnahmen gemäß § 39 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, BGBl. I Nr. 13/2006, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2018, übertragen.
§ 2 § 2 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 31. August 2018, LGBl. Nr. 68/2018, außer Kraft, sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis zu diesem Zeitpunkt ereignet haben.