§ 1
§ 2
Vorwort
Für die in der Anlage enthaltenen Tatbestände von Verwaltungsübertretungen dürfen Geldstrafen in der jeweils bestimmten Höhe durch Organstrafverfügung vorgeschrieben werden.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Anhänge