(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der der „Untere Inn“ als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 148/2002, außer Kraft.
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