Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Beiträge zu den Leistungen sowie die Richtsätze für das subsidiäre Mindesteinkommen nach dem Oö. ChG festgelegt werden (Oö. ChG-Beitrags- und Richtsatzverordnung), LGBl. Nr. 78/2008, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 8/2015, außer Kraft. (Anm: LGBl.Nr. 94/2019)
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