Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft und gilt für Ansuchen, die ab diesem Datum beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen. Gleichzeitig tritt die Oö. Eigenheim-Verordnung 2012, LGBl. Nr. 105/2011, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 78/2016, außer Kraft, ist jedoch weiterhin für Ansuchen, die vor dem 1. Juli 2018 beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen, anzuwenden. (Anm: LGBl. Nr. 116/2019)
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