§ 1 § 1 — V Naturschutzgebiet Dachstein in Gosau, Hallstatt und Obertraun
Rückverweise
(1) Der Dachstein in den Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun, politischer Bezirk Gmunden, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In den Anlagen sind die Grenzen des Naturschutzgebiets im Übersichtsplan im Maßstab 1 : 30.000 (Anlage 1) und in den Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 bis 2/11) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich.
(3) Die südliche und die östliche Grenze des Naturschutzgebiets bilden jedenfalls die Grenzen des Bundeslands Oberösterreich zwischen den auf den Anlagen dargestellten Punkten A (x=11035,253; y=265402,054) und B (x=29410,448; y=270922,426).
Rückverweise
Keine Verweise gefunden