Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 7. Mai 1984 betreffend die Fischereiordnung für den Traunsee (Traunseefischereiordnung), LGBl. Nr. 43/1984, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 46/2015, außer Kraft.
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