(1) Die „Quellflur bei Grueb“ in der Gemeinde Tiefgraben, politischer Bezirk Vöcklabruck, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage 1 ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 3.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenze des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der gestatteten landwirtschaftlichen Nutzung ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.
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