Vorwort
§ 1 § 1
Als Berechtigungssprengel wird für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich das gesamte Landesgebiet festgesetzt.
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und betrifft erstmals den Schulbesuch im Schuljahr 2017/2018.