(1) Die „Steyrschlucht“ in den Gemeinden Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) Die Grenze des Naturschutzgebiets ist im Übersichtsplan in der Anlage 1 im Maßstab 1 : 20.000 sowie in den Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 bis 2/5) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenze des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der gestatteten forstwirtschaftlichen Nutzung, des Inselbereichs oder des Flusstauch- und Bootsfahrverbots, sind die koordinatenbezogenen Darstellungen der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich. (Anm: LGBl.Nr. 91/2023)
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