LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung über das Verfahren zur Bestellung der Leiterin oder des Leiters der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft § 6

§ 6§ 6

In Kraft seit 31. Dezember 2015
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden