§ 5 Aufstellung von Druckbehältern — Oö. Gasverordnung
Rückverweise
Für die Aufstellung von ortsfesten Druckbehältern für Erdgas und für Flüssiggas gelten die §§ 3 bis 5 der Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung (DBA-VO).
…an Schadenersatz und die Feststellung der Haftung des Beklagten für sämtliche zukünftige Folgen. [4] Der Beklagte bestritt eine mangelnde Aufklärung der Klägerin und beantragte Klagsabweisung. [5] Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Der Beklagte habe die Klägerin zwar nicht über jenes Risiko aufgeklärt, das sich bei ihr letztlich verwirklichte. Da sich…