(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Oö. Brandbekämpfungsverordnung 1985, LGBl. Nr. 133/1985, außer Kraft.
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