Der Schutzzweck des „Europaschutzgebiets Mond- und Attersee“ ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
1. des in der Tabelle 1 angeführten natürlichen Lebensraums des Anhangs I der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1)
Tabelle 1
Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ | Bezeichnung des Lebensraums |
3140 | Oligo - bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen |
3260 | Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des des Callitricho-Batracdhion |
sowie
2. der in der Tabelle 2 angeführten Tierarten des Anhangs II der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1)
Tabelle 2
Codebezeichnung | Bezeichnung der Art |
1139 | Perlfisch (Rutilus frisii meidingeri) |
1141 | Seelaube (Chalcalburnus chalcoides mento, Mairenke) |
Keine Verweise gefunden
Rückverweise