(1) Die Grenzen des „Europaschutzgebiets Mond- und Attersee“ sind im Übersichtsplan im Maßstab 1 : 40.000 (Anlage 1) und in den Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 bis 2/10) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3/1 maßgeblich.
(2) Das Europaschutzgebiet umfasst unter anderem Teile des Gebiets, das von folgender Verordnung erfasst ist:
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher der Mündungsbereich der Fuschler-Ache in den Gemeinden St. Lorenz und Mondsee als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 22/1996, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 41/2012.
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