Der Mondsee und der Attersee, die Seeache sowie Teile des Weißenbaches, der Fuschler Ache und der Zeller Ache sind gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 7. November 2013 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FF-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und werden als „Europaschutzgebiet Mond- und Attersee“ bezeichnet.
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