§ 2 § 2Sanierungsgebiet — Verordnung, mit der ein emissionsabhängiges Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge für eine Teilstrecke der A1 West Autobahn angeordnet wird
Als Sanierungsgebiet gemäß § 2 Abs. 8 IG-L wird die Teilstrecke der A 1 West Autobahn zwischen der Anschlussstelle Enns Ost bei km 154,966 und dem Knoten Haid bei km 175,574 festgelegt. (Anm: LGBl. Nr. 87/2015)