Zum Schutz der Wasserversorgungsanlage „Scharlinz“ der Linz Service GmbH für Infrastruktur und Kommunale Dienste wird in den Gemeinden Linz, Leonding, Pasching und Traun das im § 2 umschriebene Grundwasserschongebiet „Scharlinz", im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.
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