LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Naturschutzgebiet "Feldinger Moos" in Mondsee§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

(1) Das „Feldinger Moos“ in der Gemeinde Mondsee, politischer Bezirk Vöcklabruck, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.

(2) In der Anlage 1 ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 2.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden