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Verordnung betreffend die Übertragung von Aufgaben an die Oö. Boden- und Baustoffprüfstelle GmbH
§ 2
§ 2 § 2
In Kraft seit 01. Januar 2015
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§ 2 § 2 — Verordnung betreffend die Übertragung von Aufgaben an die Oö. Boden- und Baustoffprüfstelle GmbH
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
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