Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 7. Oktober 1968 betreffend die Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung für die Landeslehrer für allgemeinbildende und berufsbildende Pflichtschulen sowie für die Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Fachschulen, LGBl. Nr. 41/1968, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 27/1990, hinsichtlich der Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung für Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Fachschulen außer Kraft.
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