§ 3 § 3Wasserschutzgebiete — Grundwasserschongebietsverordnung Dachstein
Rückverweise
Soweit im räumlichen Geltungsbereich der Verordnung strengere Anordnungen gemäß § 34 Abs. 1 WRG. 1959 mit Bescheid getroffen wurden oder werden (Wasserschutzgebiete), gehen diese Anordnungen den Schongebietsanordnungen vor.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden