Zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen in den Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun sowie zur Sicherung des künftigen Trink- und Nutzwasserbedarfs für diese Gemeinden wird in diesen Gemeinden das im § 2 umschriebene Grundwasserschongebiet "Dachstein", im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.
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