LandesrechtOberösterreichVerordnungenGrundwasserschongebietsverordnung Schaunburgleiten§ 6

§ 6§ 6Gebot

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date

Im gesamten Schongebiet hat die Bemessung der bedarfsgerechten Stickstoffdüngung sowohl in zeitlicher als auch in mengenmäßiger Hinsicht unter Anwendung der „Richtlinien für die sachgerechte Düngung“ des Fachbeirats für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, 6. Auflage 2006, zu erfolgen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden