LandesrechtOberösterreichVerordnungenGrundwasserschongebietsverordnung Schaunburgleiten§ 1

§ 1§ 1Bezeichnung als Grundwasserschongebiet

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date

Zum Schutz der Wasserversorgungsanlage „Schaunburgleiten“ des Wasserverbands Eferding und Umgebung wird in den Gemeinden Hartkirchen, Hinzenbach, Pupping und Stroheim das im § 2 umschriebene Grundwasserschongebiet „Schaunburgleiten", im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden