§ 1 § 1Bezeichnung als Grundwasserschongebiet — Grundwasserschongebietsverordnung Schaunburgleiten
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Zum Schutz der Wasserversorgungsanlage „Schaunburgleiten“ des Wasserverbands Eferding und Umgebung wird in den Gemeinden Hartkirchen, Hinzenbach, Pupping und Stroheim das im § 2 umschriebene Grundwasserschongebiet „Schaunburgleiten", im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.
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