LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Chancengleichheitsprogramm für die Hauptleistung Frühförderung gemäß § 10 Oö. ChG§ 3

§ 3§ 3Leitprinzipien der Frühförderung

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date

Im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung Frühförderung werden folgende Leitprinzipien verfolgt:

1. Frühzeitigkeit,

2. Ganzheitlichkeit und Familien-Nähe,

3. Frühförderung ist freiwillig,

4. Frühförderung ist zeitlich begrenzt und

5. Bewusstseins-Bildung und Information.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden