§ 3 § 3Leitprinzipien der Frühförderung — V Chancengleichheitsprogramm für die Hauptleistung Frühförderung gemäß § 10 Oö. ChG
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Im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung Frühförderung werden folgende Leitprinzipien verfolgt:
1. Frühzeitigkeit,
2. Ganzheitlichkeit und Familien-Nähe,
3. Frühförderung ist freiwillig,
4. Frühförderung ist zeitlich begrenzt und
5. Bewusstseins-Bildung und Information.
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