LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Naturschutzgebiet "Traunstein" in Gmunden§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 30. März 2013
Up-to-date

(1) Der Traunstein in der Gemeinde Gmunden, politischer Bezirk Gmunden, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.

(2) In der Anlage 1 ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Naturschutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.

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