Als Behörden, in deren örtlichem Wirkungsbereich Versicherer, die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung anbieten (§ 59 Abs. 1 KFG 1967), auf Antrag ermächtigt werden, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben, werden die Bezirkshauptmannschaften Braunau am Inn, Eferding, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Kirchdorf an der Krems, Linz-Land, Perg, Ried im Innkreis, Rohrbach, Schärding, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung, Vöcklabruck und Wels-Land sowie die Landespolizeidirektion Oberösterreich für das Gebiet der Gemeinde Linz, Landespolizeidirektion Oberösterreich für das Gebiet der Gemeinde Steyr sowie die Landespolizeidirektion Oberösterreich für das Gebiet der Gemeinde Wels bestimmt.
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