Die Nationalparkerklärung "Oö. Kalkalpen", LGBl. Nr. 112/1997, in der Fassung der 3. Ergänzung zur Nationalpark erklärung "Oö. Kalkalpen", LGBl. Nr. 132/2009, wird wie folgt ergänzt:
Die Nationalparkregion wird auf die Gemeindegebiete von Edlbach und Spital am Pyhrn ausgedehnt.
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