V Landschaftspflegeplan für das Europaschutzgebiet "Böhmerwald und Mühltäler"
Vorwort
§ 1 § 1 Ziel des Landschaftspflegeplans
(1) Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 2 einen günstigen Erhaltungszustand der im Europaschutzgebiet „Böhmerwald und Mühltäler“ (LGBl. Nr. 89/2010) vorkommenden Lebensraumtypen gemäß Tabelle 1 und der Tier- und Pflanzenarten gemäß Tabelle 2 zu gewährleisten.
(2) Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.
(3) Das aktuelle Vorkommen der in Tabelle 1 genannten Lebensraumtypen ist im Übersichtsplan im Maßstab
1 : 40.000 (Anlage 1) und in den Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 bis 2/18) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf dieser Darstellungen, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3 maßgeblich.
§ 2 § 2 Landschaftspflegeplan
(1) Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
1. einen günstigen Erhaltungszustand der in Tabelle 1 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten
Tabelle 1:
Bezeichnung des Lebensraums | Pflegemaßnahmen |
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions | Erhalt des Wasser- und Nährstoffhaushaltes; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich); Förderung naturnaher Ufersäume |
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion | Schutz und Erhalt der Gewässerhydrologie; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich, effektive Abwasserreinigung); Renaturierung verbauter Fließgewässerabschnitte |
4070* Buschvegetation mit Pinus mugo und Rhododendron hirsutum (Mugo Rhododendretum hirsuti) | Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik |
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden | Extensive Grünlandbewirtschaftung mit ein- bis zweimaliger Mahd nach dem 30. Juni eines jeden Jahres oder extensive Beweidung; Düngeverzicht; Freihalten von Gehölzaufwuchs |
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) | Erhalt der vorherrschenden hydrologischen Verhältnisse; extensive Bewirtschaftung (einmalige Mahd im Spätsommer/Herbst eines jeden Jahres, Entfernung des Mähgutes, keine Düngung) |
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) | Extensive Bewirtschaftung (ein- bis zweimalige Mahd, keine oder geringe Düngung); Maßnahmen zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen); Bewahrung der hydrologischen Verhältnisse im Umfeld von Beständen (wechsel-)feuchter Standorte |
6520 Berg-Mähwiesen | Extensive Nutzung (ein- bis zweimalige Mahd, keine oder geringe Düngung); Maßnahmen zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen); Bewahrung der hydrologischen Verhältnisse im Umfeld von Beständen (wechsel-)feuchter Standorte |
7110* Lebende Hochmoore | Erhalt des Hochmoores in seiner Hydrologie und -trophie; Rückhalten des Moorwassers durch Verschließen von Entwässerungsgräben; Entfernung nicht standorttypischer Gehölzbestände; Besucherlenkung zur Vermeidung von Trittschäden |
7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore | Erhalt des Restmoorkörpers in seiner Hydrologie und -trophie; Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen hydrologischen Regimes |
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore | Erhalt der charakteristischen Hydrologie; Besucherlenkung zur Vermeidung von Trittschäden; extensive Grünlandbewirtschaftung auf Moorwiesen mit einmaliger Mahd und ohne Düngung |
8110 Silikatschutthalden der montanen bis nivalen Stufe (Androsacettalia alpinae und Galeopsietalia ladani) | Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik |
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) | Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholzinseln; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeit; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands; Schutz der Naturverjüngung |
9130 Waldmeister-Buchenwald | Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholzinseln; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeit; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands; Schutz der Naturverjüngung |
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) | Begrenzung der Schlaggröße; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholzinseln; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeit; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze |
91D0* Moorwälder | Erhalt der charakteristischen Bestände in ihrer Hydrologie und -trophie; Maßnahmen zur Wiederherstellung eines naturnahen hydrologischen Regimes |
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) | Erhalt und Förderung der Dynamik und der Standortverhältnisse (laterale Vernetzung mit den Fließgewässern); Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Schaffung von Altholzinseln; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze |
9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) | Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholzinseln; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze |
und
2. einen günstigen Erhaltungszustand der in Tabelle 2 genannten Tier- und Pflanzenarten zu gewährleisten.
Tabelle 2:
Bezeichnung der Art | Pflegemaßnahmen |
1029 Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) | Verringerung des Feinsediment- und Nährstoffeintrags durch Erhalt bzw. Anlage von Pufferstreifen sowie durch Sedimentrückhalte- und Feinstoffabsetzbecken bei Zubringern und Drainagen; Extensivierung der Grünlandnutzung im Umland; Bestandsumwandlung von Fichtenbeständen in unmittelbarer Gewässernähe in gesellschaftstypische Laubholzbestände |
1037 Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus caecilia) | Erhalt bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Gewässermorphologie; Erhalt und Pflege einer strukturreichen Ufervegetation mit einem Wechsel von Ufergehölzen und gehölzfreien besonnten Abschnitten; Mahd und Entfernung des Mähguts an Uferabschnitten mit dichtem Bewuchs aus krautiger Vegetation; Beschränkung des Nährstoff- und Sedimenteintrags durch Erhalt bzw. Anlage von Pufferstreifen entlang der Gewässer sowie durch Sedimentrückhalte- und Feinstoffabsetzbecken bei Zubringern und Drainagen |
1096 Bachneunauge (Lampetra planeri) | Erhalt bzw. Wiederherstellung der Organismenpassierbarkeit der Fließgewässer; Erhalt eines geeigneten Sedimenthaushalts; Schaffung von Pufferstreifen entlang der Gewässer zur Reduktion des Nährstoffeintrags; Verringerung von Nährstoff- und Feinsedimenteintrag durch Rückhalte- und Absetzbecken |
1163 Koppe (Cottus gobio) | Erhalt bzw. Wiederherstellung der Organismenpassierbarkeit der Fließgewässer; Erhalt eines geeigneten Sedimenthaushalts; Schaffung von Pufferstreifen entlang der Gewässer zur Reduktion des Nährstoffeintrags |
1308 Mopsfledermaus (Barbastella barbastella) | Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholzinseln; Belassen von stehendem Totholz; Erhalt bzw. Entwicklung eines naturnahen Waldrandbereichs; Erhalt von Waldwiesen; Erhalt bzw. Entwicklung von Ufergehölzen an Kleiner und Großer Mühl |
1337 Biber (Castor fiber) | Erhalt des Ufergehölzsaums mit standortgerechten Gehölzen; Bestandsumwandlung von Fichtenbeständen in unmittelbarer Gewässernähe in Laubholzbestände; Erhalt bzw. Schaffung naturnaher grabbarer Uferabschnitte |
1355 Fischotter (Lutra lutra) | Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte und Kleingewässer; Erhalt von deckungs- und strukturreichen Gewässerrand- und Uferbereichen; Verhinderung von Habitatzerschneidungen im Umland |
1361 Luchs (Lynx lynx) | Erhalt bzw. Schaffung großflächig störungsfreier Waldbereiche; Erhalt wichtiger Strukturelemente (insbesondere felsreiche Biotope, naturnahe Waldränder); Verhinderung von Habitatzerschneidungen |
1914* Hochmoorlaufkäfer (Carabus menetriese pacholei) | Gehölzreduktion; extensive Beweidung; Wiedervernässung geeigneter Lebensräume; Vernetzung geeigneter Lebensräume mit besiedelten Flächen |
4094 Böhmischer Enzian (Gentianella bohemica) | Zweimalige Mahd ohne Düngung auf Flächen mit Vorkommen des Böhmischen Enzians (1. Mahd spätestens mit Blühbeginn der Arnika, 2. Mahd nach Ausfall der Samen des Böhmischen Enzians) oder extensive Beweidung |
§ 3 § 3 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die im § 1 Abs. 3 genannten Anlagen werden gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemacht; sie sind während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der für die Vollziehung des Oö. NSchG 2001 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht
aufzulegen und sind ohne Auswirkung auf die Kundmachung auch im Internet unter
www.land-oberoesterreich.gv.at/recht |
abrufbar.