Diese Verordnung tritt mit 1. April 2024 in Kraft. Für Ansuchen, die bis 31. März 2024 beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen, gelten die Bestimmungen der Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012, LGBl. Nr. 104/2011, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 130/2020.
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