LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Europaschutzgebiet "Böhmerwald und Mühltäler"§ 2

§ 2§ 2

In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date

(1) In der Anlage sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 40.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 - 2/18) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3 maßgeblich.

(2) Das Europaschutzgebiet umfasst unter anderem die Gebiete, die von folgenden Verordnungen erfasst sind:

1. Verordnung, mit der die Orchideenwiese in Freundorf, Gemeinde Klaffer, politischer Bezirk Rohrbach, als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 128/1994,

2. Verordnung, mit der die "Stadlau" in der Gemeinde Klaffer als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 116/2003 und

3. Verordnung, mit der die "Torfau" in der Gemeinde Ulrichsberg als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 10/2006.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden