(1) In der Anlage sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 40.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 - 2/18) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3 maßgeblich.
(2) Das Europaschutzgebiet umfasst unter anderem die Gebiete, die von folgenden Verordnungen erfasst sind:
1. Verordnung, mit der die Orchideenwiese in Freundorf, Gemeinde Klaffer, politischer Bezirk Rohrbach, als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 128/1994,
2. Verordnung, mit der die "Stadlau" in der Gemeinde Klaffer als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 116/2003 und
3. Verordnung, mit der die "Torfau" in der Gemeinde Ulrichsberg als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 10/2006.
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