Das Gebiet "Böhmerwald und Mühltäler" (offizielle Gebietskennziffer AT3121000) ist gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 22. Dezember 2009 (§ 5 Z. 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der "FFH-Richtlinie" (§ 5 Z. 1) und wird als "Europaschutzgebiet Böhmerwald und Mühltäler" bezeichnet.
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