§ 5
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung umfasst:
1. eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet "Englisch",
2. eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet "Ausbildungsschwerpunkt" und
3. die Präsentation der Abschlussarbeit.
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