§ 5 — Oö. Abschlussprüfungsverordnung
Rückverweise
§ 5
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung umfasst:
1. eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet "Englisch",
2. eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet "Ausbildungsschwerpunkt" und
3. die Präsentation der Abschlussarbeit.
…an Schadenersatz und die Feststellung der Haftung des Beklagten für sämtliche zukünftige Folgen. [4] Der Beklagte bestritt eine mangelnde Aufklärung der Klägerin und beantragte Klagsabweisung. [5] Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Der Beklagte habe die Klägerin zwar nicht über jenes Risiko aufgeklärt, das sich bei ihr letztlich verwirklichte. Da sich…