§ 1
Bezeichnung als Grundwasserschongebiet
Zum Schutz der vom "Kurbetrieb Bad Hall" genutzten Jodwassererschließungen wird in den Gemeinden Adlwang, Bad Hall, Kremsmünster, Pfarrkirchen bei Bad Hall und Ried im Traunkreis das im § 2 umschriebene Grundwasserschongebiet, im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.
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