§ 3
(1) Diese Verordnung tritt, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) § 1 Z. 2 und § 2 Z. 2 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
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