Vorwort
§ 1
§ 1
Der Lichtbildausweis "4YOUcard" des Landes Oberösterreich, ausgegeben vom Amt der Oö. Landesregierung, wird als Nachweis im Sinn des § 11 Abs. 1 Oö. Jugendschutzgesetz 2001 anerkannt.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.