Vorwort
§ 1
§ 1
Die Prüfungen zum Nachweis der Grundkenntnisse der Geschichte Oberösterreichs sind von der Landesregierung nach den Bestimmungen dieser Verordnung und der Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung - StbP-V, BGBl. II Nr. 138/2006, abzuhalten.
§ 2
§ 2
(1) Das Prüfungsgebiet zur Geschichte Oberösterreichs umfasst folgende Themenbereiche:
Politische Geschichte
Landessymbole, Landesverwaltung
Wirtschaftsgeschichte
Sozial- und Kulturgeschichte
Städte und Regionen
Berühmte Oberösterreicher
(2) Diese und die in der Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung - StbP-V, BGBl. II Nr. 138/2006, festgelegten Prüfungsgebiete sind gemeinsamer Gegenstand der Prüfung.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft.